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Finanzierung

wir möchten Ihnen als BTB Bildungszentrum Qualifizierungsmöglichkeiten für Ihre Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen anbieten und gleichzeitig die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit für Sie nutzen.

Wie geht das?

Wir sind eine langjährig erfahrene und zertifizierte Bildungseinrichtung und stimmen den notwendigen Bildungsbedarf Ihrer Mitarbeiter nach Ihren Vorstellungen und Anforderungen mit Ihnen gemeinsam ab. Es wird durch uns ein entsprechendes Konzept erarbeitet und Ihnen zur Begutachtung und Bestätigung vorgelegt. Gleichzeitig erfolgt mit unserer Hilfe die Beantragung der Fördermittel für Leistungen an den Arbeitgeber und an den Arbeitnehmer durch die Bundesagentur für Arbeit. Wir füllen mit Ihnen gemeinsam die Antragsformulare aus und helfen Ihnen dabei, erhebliche finanzielle Mittel im Interesse Ihres Unternehmens einzusparen.

Wir vereinbaren einen Termin und finden gemeinsam eine gute Lösung für Ihr Unternehmen.

Überblick der Fördermöglichkeiten Beschäftigter durch die Bundesagentur für Arbeit

Grund für die Weiterbildung Weiterbildungsbedarf
konjunkturell/saisonal
Weiterbildungsbedarf
konjunkturell/saisonal
Weiterbildungsbedarf Weiterbildungsbedarf Weiterbildungsbedarf
Personengruppe gering qualifizierte Kurzarbeiter nicht gering qualifizierte Kurzarbeiter Ältere (über 45 Jahre) und gering qualifizierte Arbeitnehmer Qualifizierte Arbeitnehmer, deren Berufsabschluss und berufl. Qualifizierung bzw. eine öffentlich geförderte WB mindestens 4 Jahre zurück liegen Leiharbeitnehmer bei Wiedereinstellung sozialvers.pflichtige Besch. 2007 und 2008 beim AG
Förderung Weiterbildungs-
kosten
Lehrgangskosten Weiterbildungs kosten Arbeitsentgeltzuschuss für gering qualifizierte AN Weiterbildungskosten Weiterbildungs kosten Arbeitsentgeltzuschuss für gering qualifizierte AN
Förderhöhe 100% 25 -80% bis zu 100% 100% bis zu 100%
Qualifizierung (im/außerhalb des Betriebes) außerhalb beides außerhalb außerhalb außerhalb

Geringqualifizierter AN = Als geringqualifiziert gelten AN ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, die seit mehr als 4 Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und daher ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.

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