


Januar 2012
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-160-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
Mitarbeiter aus AGH-Maßnahmen (MAE, Entgelt...) oder arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger. Voraussetzung ist die Zustimmung durch den Beschäftigungsträger, der Einkommensnachweis (ALG II oder Entgelt) für den Lehrgangszeitraum. Die Lehrgangskosten werden durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Berlin übernommen.
Ausbildung suchende Migrantinnen und Migranten bis 25 Jahre mindestens A2 / optimal B1 vorhanden Wohnsitz in Berlin
Februar 2012
Mitarbeiter aus AGH-Maßnahmen (MAE, Entgelt...) oder arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger. Voraussetzung ist die Zustimmung durch den Beschäftigungsträger, der Nachweis zum Erhalt von ALG II oder Entgelt für den Lehrgangszeitraum. Die Lehrgangskosten werden durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Berlin übernommen.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-139-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
Mitarbeiter aus AGH-Maßnahmen (MAE, Entgelt...) oder arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger. Voraussetzung ist die Zustimmung durch den Beschäftigungsträger, der Einkommensnachweis (ALG II oder Entgelt) für den Lehrgangszeitraum. Die Lehrgangskosten werden durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Berlin übernommen.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-195-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
Mitarbeiter aus AGH-Maßnahmen (MAE, Entgelt...) oder arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger. Voraussetzung ist die Zustimmung durch den Beschäftigungsträger, der Einkommensnachweis (ALG II oder Entgelt) für den Lehrgangszeitraum. Die Lehrgangskosten werden durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Berlin übernommen.
Bezug von ALG I / ALG II ( Hartz IV ), Sozial- oder Jugendhilfe, Asylbewerberleistungen, Deutsch B1 Niveau
Mitarbeiter aus AGH-Maßnahmen (MAE, Entgelt...) oder arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger. Voraussetzung ist die Zustimmung durch den Beschäftigungsträger, der Nachweis zum Erhalt von ALG II oder Entgelt für den Lehrgangszeitraum. Die Lehrgangskosten werden durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Berlin übernommen.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, durch die Deutsche Rentenversicherung, Meister-Bafög oder andere Kostenträger möglich.
ALG I und II - Empfänger/ innen, die keinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein (BGS) haben, können durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.
Förderung durch die Agentur für Arbeit mit Bildungsgutschein (BGS) möglich. Maßnahmenummer: 962-7048-11
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-196-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-211-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-142-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-141-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
März 2012
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (Maßnahmenummer: 962-7230-11) oder andere Kostenträger möglich.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-194-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-140-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 962-7094-11, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
April 2012
Mitarbeiter aus AGH-Maßnahmen (MAE, Entgelt...). Voraussetzung ist die Zustimmung durch den Beschäftigungsträger, der Einkommensnachweis (ALG II oder Entgelt) für den Lehrgangszeitraum. Die Lehrgangskosten werden durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Berlin übernommen.
ALG I und II - Empfänger/ innen, die keinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein (BGS) haben, können durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.