
September 2010
ALG I und II - Empfänger/ innen, die keinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein (BGS) haben, können durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.
ALG I und II - Empfänger/ innen, die keinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein (BGS) haben, können durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.
Oktober 2010
Mitarbeiter aus AGH-Maßnahmen (MAE, ÖGB...) oder arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger. Voraussetzung ist die Zustimmung durch den Beschäftigungsträger, der Nachweis zum Erhalt von ALG II oder Entgelt für den Lehrgangszeitraum. Die Lehrgangskosten werden durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Berlin übernommen. Bei AGH mit Entgeltvariante muss der Beschäftigungsträger nachweisen, dass es sich um eine Maßnahme nach §16d SGB II (ohne ESF Mittelanteil) handelt.
Mitarbeiter aus AGH-Maßnahmen (MAE, ÖGB...) oder arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger. Voraussetzung ist die Zustimmung durch den Beschäftigungsträger, der Nachweis zum Erhalt von ALG II oder Entgelt für den Lehrgangszeitraum. Die Lehrgangskosten werden durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Berlin übernommen. Bei AGH mit Entgeltvariante muss der Beschäftigungsträger nachweisen, dass es sich um eine Maßnahme nach §16d SGB II (ohne ESF Mittelanteil) handelt.
Mitarbeiter aus AGH-Maßnahmen (MAE, ÖGB...) oder arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger. Voraussetzung ist die Zustimmung durch den Beschäftigungsträger, der Nachweis zum Erhalt von ALG II oder Entgelt für den Lehrgangszeitraum. Die Lehrgangskosten werden durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Berlin übernommen. Bei AGH mit Entgeltvariante muss der Beschäftigungsträger nachweisen, dass es sich um eine Maßnahme nach §16d SGB II (ohne ESF Mittelanteil) handelt.
Ausbildung suchende Migrantinnen und Migranten bis 25 Jahre
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-139-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
Mitarbeiter aus AGH-Maßnahmen (MAE, ÖGB...) oder arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger. Voraussetzung ist die Zustimmung durch den Beschäftigungsträger, der Nachweis zum Erhalt von ALG II oder Entgelt für den Lehrgangszeitraum. Die Lehrgangskosten werden durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Berlin übernommen. Bei AGH mit Entgeltvariante muss der Beschäftigungsträger nachweisen, dass es sich um eine Maßnahme nach §16d SGB II (ohne ESF Mittelanteil) handelt.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-193-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-160-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
November 2010
Mitarbeiter aus AGH-Maßnahmen (MAE, ÖGB...). Voraussetzung ist die Zustimmung durch den Beschäftigungsträger, der Nachweis zum Erhalt von ALG II oder Entgelt für den Lehrgangszeitraum. Die Lehrgangskosten werden durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Berlin übernommen. Bei AGH mit Entgeltvariante muss der Beschäftigungsträger nachweisen, dass es sich um eine Maßnahme nach §16d SGB II (ohne ESF Mittelanteil) handelt.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-142-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-141-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
Dezember 2010
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-211-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-194-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.
Januar 2011
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit mit Bildungsgutschein (BGS), Maßnahmenummer: 955-195-10, durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Kostenträger möglich.